Schutzkonzept

 

 

Schutzkonzept

Träger des Montessori Kinderhauses ist die Kühlschruppe e.V.

(Stand: August 2023)

 


Kinderrechte

 

In der UN-Kinderrechtskonvention werden alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und bekräftigt das allen Kinder alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie drei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Den Kinderrechten in der IN-KRK liegen 4 zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf als Allgemeine Prinzipien definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2,3,6 und 12.

Nichtdiskriminierung, Artikel 2: Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder, der Staat ist verpflichtet Kinder vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen.

Vorrang des Kindeswohls, Artikel 3: Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.

Entwicklung, Artikel 6: das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.

Berücksichtigung der Meinung des Kindes, Artikel 12: Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden, die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.

Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder-, und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen:

- Schutzrechte: Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlungen oder Vernachlässigung.

- Förderrechte: Recht auf Leben und Entwicklung, Recht auf beide Eltern, Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, Auf Bildung, auf Ruhe und auf Integration.

- Beteiligungsrechte: Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung.

 


Leitbild

 

Im Kinderhaus Kühlschruppe steht das Kind mit all seiner Individualität (unabhängig seines physischen und psychischen Entwicklungsstandes, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Religion oder seines Geschlechtes) im Mittelpunkt.

Wir lehnen jegliche Arten von psychischer und physischer Gewalt ab.
Wir nehmen das Kind mit all seinen Rechten und Bedürfnissen ernst.
Wir schützen und wahren die Intimsphäre eines jeden Kindes.
Wir respektieren die persönlichen und individuellen Grenzen der Kinder
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Wir begegnen Kindern mit Toleranz, Achtsamkeit und Respekt.
Dies gilt auch gegenüber Eltern und Teammitgliedern.


Im Kinderhaus leben wir zusammen mit den Kindern eine angemessene und eine stets reflektierte Partizipation.

Dies ist für uns die Basis um die Kinder auf dem Weg zu selbstbestimmten, selbstbewussten Mitgliedern unserer Gesellschaft zu begleiten. Je früher Kinder in ihrer Autonomie gestärkt werden umso schneller erreichen sie die Kompetenz ihre Bedürfnisse, Wünsche und Unwohlsein zu erkennen und für ihre Grenzen adäquat einzutreten. (Durch verbale, aber auch durch nonverbale Ausdrucksweisen).

Selbstverständlich gilt dieser Verhaltenskodex nicht nur im Umgang zwischen Pädagogen und Kind, sondern auch im gleichen Maße zwischen Pädagoge und Pädagoge oder zwischen Pädagogen und Eltern.
Respekt, Wertschätzung, Achtsamkeit und Vertrauen gehören zum täglichen Leben und Arbeiten im Kinderhaus und so kann eine positive Atmosphäre geschaffen werden. Die Kinder bekommen die Chance sich als Teil einer Gemeinschaft zu finden und zu erleben. In einem geschützten Raum in dem nicht der Größere, der Stärkere oder der Lautere die Oberhand für sich gewinnt.

 


Trägerverantwortung

 

Die Kühlschruppe e.V. bietet für die qualifizierten Fachkräfte des Kinderhauses Zeit und Möglichkeiten für Teamsitzungen, Fortbildungen und Weiterbildungen, außerdem Zeit für Konzeptweiterentwicklung. Es herrscht Klarheit bei Aufgaben und Kommunikationswegen.


Es gibt ein sich stetig weiterentwickelndes Konzept in dem die pädagogische Grundhaltung sichergestellt wird.


In der Personalverantwortung wird schon bei der Einstellung neuer Pädagog:innen auf die Teamkultur und das Schutzkonzept hingewiesen.
Die Pädagog:innen nehmen an den Fortbildungen Handlungssicherheit 8a teil (Pflicht laut Gesetzgeber) und machen Fortbildungen zum Thema Schutzauftrag.

 


Einstellungsverfahren und Personalentwicklung

 

Einstellungsverfahren:

Bereits in der Stellenausschreibung wird auf das Schutzkonzept als eine bedeutsame Säule der Arbeit im Kinderhaus hingedeutet.
Alle pädagogischen Fachkräfte, inklusive Jahrespraktikant:innen, in unserer Einrichtung sind verpflichtet, vor Beschäftigungsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dies muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Eine der Grundvoraussetzungen für eine positive Bewerbung in der Kühlschruppe ist das Anerkennen und das daraus verpflichtende Handeln im Sinne des hauseigenen Schutz- und pädagogischen Konzeptes sowie des Eingewöhnungskonzeptes.

Eine Einweisung in das Schutzkonzept und in das pädagogische Konzept findet zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses durch die Einrichtungsleitung statt, selbstverständlich auch bei allen Praktikant:innen. Diese Einführung und das Einhalten des Schutz- und pädagogischen Konzeptes werden von den Mitarbeiter:innen mit einer Selbstverpflichtungserklärung bestätigt.
 
Personalentwicklung:

Die Probezeit wird selbstredend auch dazu genutzt, um neue Kolleg:innen in dieser Thematik besonders zu sensibilisieren.
Durch unsere pädagogischen Konzepte wird der erwartete Verhaltenskodex des Personals sehr klar beschrieben und dennoch kann es leider zu Grenzüberschreitungen und eventuellem Fehlverhalten kommen. Um der betroffenen Pädagogin die Möglichkeit zum Reflektieren, zum Umdenken und zum Verändern zu geben wird. frühzeitig ein konstruktiv anweisendes Gespräch geführt.

Durch die PQB werden Elternabende zum Thema gestaltet, ebenso durch unsere Fachberatung.

 


Teamkultur

 

Erwachsene sind stärker als Kinder, sie verfügen über mehr Wissen wie die Welt funktioniert, sie haben mehr Erfahrung. Dieses Machtgefälle birgt immer die Gefahr eines Machtmissbrauches und somit einer Gefährdung des Kindeswohls mit sich. Kinder brauchen unterstützende Erwachsene, die sich ihrer Macht bewusst sind. Darum ist es wichtig für Erwachsene den Umgang mit Macht zu hinterfragen.
 
Für die Weiterentwicklung des Teams ist es wichtig, Regeln aufzustellen und diese immer wieder zu reflektieren, auch mit der Frage „Wie gehe ich damit um, wenn ich bei einem / einer Kolleg:in beobachte, dass es nicht gelingt, diesen Konsens einzuhalten“.
Die pädagogische Arbeit basiert auf einer tragfähigen Beziehung zwischen Pädagog:innen und Kind. Einer Balance zwischen Nähe und Distanz. Das Team ist gefordert einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz zu pflegen und das Thema gemeinsam und mit den Eltern zu besprechen. Die Professionalität findet ihren Ausdruck in der Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion. Sensibilität für die Befindlichkeiten und Bedürfnisse der Kinder sind unabdingbar.
Durch das offene Klima im Team wurde ein Grenzen wahrendes Verhalten erarbeitet, das allen bekannt ist und regelmäßig reflektiert wird. Dazu ist es erforderlich zu vereinbaren wie mit problematischen Situationen und mit Kritik umgegangen wird.

Eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung der kindlichen Sexualität spielen viele Bereiche wie Vertrauen, Beziehung, Zuwendung und Verlässlichkeit. Wichtig ist die Bindung, die die Kinder zu ihren Eltern und auch zu den Pädagog:innen haben. Kinder probieren sich mit ihrer eigenen Geschlechterrolle aus und sind neugierig auf ihren eigenen Körper. Im Team wurde besprochen wie hier Sicherheit gegeben werden kann. Pädagog:innen sorgen für Freiräume die die Kinder brauchen, aber auch für die Grenzen der anderen, die geschützt werden müssen.

 


Partizipation

 

In unserer demokratischen Gesellschaft haben alle Menschen das Recht an der eigenen Gestaltung ihres Lebens mitzuwirken. Es werden unterschiedliche Interessen berücksichtigt und doch im gleichen Maße andere Menschen und deren Bedürfnisse geachtet. Eine Beteiligung der Kinder ist unabhängig vom Alter. Beteiligung ist möglich ab der Geburt. In einer Elterninitiative gibt es Regeln für die Art und Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten. Durch klare Strukturen und Einteilungen entstanden unterschiedliche Funktionen und Rollen. Diese sind in unterschiedlichen Aufgabenbeschreibungen festgehalten.
Wichtig neben der Struktur sind folgende Schwerpunkte: Eingewöhnung der Familien – Erleben die Eltern einen respektvollen Umgang – werden Sorgen der Eltern erfragt und ernstgenommen – werden die Hospitationstage ernst genommen – werden die Entwicklungsgesprächsangebote wahrgenommen – über Elternrechte und Pflichten wurde vor der Aufnahme kommuniziert – Elternabende, die für Pädagogik und Montessori Material Zeit bieten.

Für die Pädagog:innen gibt es klare Stellenbeschreibungen und im Team sind die Aufgaben klar definiert und abgesprochen. Ebenso gibt es Platz für Gestaltungsspielräume, die eigenen Stärken und Fähigkeiten und Interessen. Für das Team sind folgende Fragen wichtig und werden regelmäßig evaluiert: Der Grad der Beteiligung der Kinder im Alltag – Kommunikation – Umgang mit Konflikten – Raumgestaltung – Projekte - Verantwortungsgemeinschaft – Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse und die der anderen – Teamkultur.

Die Beteiligung der Kinder zeigt sich nicht nur bei der jährliche Kinderbefragung, sondern auch bei Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der anderen betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen zu finden. Das bedeutet für Eltern und Pädagog:innen die Herausforderung, immer wieder die Macht zu bedenken und Teile abzugeben, um Kinder in Beteiligungsprozessen verantwortungsvoll zu begleiten. So werden die Kinder in ihren Rechten gestärkt und das Machtgefälle zwischen Pädagog:innen und Kindern wird ausgeglichen. Partizipation bedeutet für das pädagogische Team der Kühlschruppe, dass die Kinder (immer im Hinblick ihres Entwicklungsstandes) genügend Freiräume und Gelegenheiten erhalten ihre Kompetenzen autonom zu entwickeln. Die Kinder erleben Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung!

Gelebte Partizipation in der Kühlschruppe:

  • ein regelmäßiger Morgenkreis, ein gemeinsames Treffen auf dem „Runden Teppich“, bietet sowohl den Kindern als auch den Pädagog:innen die Möglichkeit ihre Wünsche, ihre Gefühle, Ihre Bedürfnisse oder Beschwerden vorzubringen;diese Plattform bietet auch Raum für das gemeinsame Aufstellen von Regeln und Verhaltensweisen oder auch das Hinterfragen, ob bestimmte Regeln noch ihre Gültigkeit haben;
  • die Pädagog:innen begegnen dem Kind bei allen Belangen stets mit Respekt und Wertschätzung; dadurch erfahren Kinder gehört und ernst genommen zu werden;
  • die Meinungen und Wünsche (verbal und nonverbal und dem Entwicklungsstandes entsprechend) der Kinder werden weitgehendst in den Entscheidungsprozess bezüglich des Tagesablaufes, der Projekte, des Materialangebotes mit eingebunden;
  • die Kinder werden in Konfliktsituationen untereinander, je nach Bedarf von den Pädagog:innen begleitet und dabei unterstützt eigene Lösungsstrategien zu entwickeln und dies nicht von den stärkeren Erwachsenen übergestülpt zu bekommen.
  • der positive und respektvolle Umgang unter den Pädagog:innen ist ein wichtiger Baustein für das Lernen der Kinder; Vorbildfunktion (keine Konflikte vor den Kindern austragen, auf die eigene Ausdrucksweise -form achten, keine Kolleg:In vor dem einzelnen Kind oder Gruppe bloßstellen…

Möglichkeiten der Partizipation in der Krippe:

  • die Eingewöhnung wird, nach unserem neuen Konzept, individuell auf das einzelne Kind abgestimmt (Eingewöhnungsdauer, Wahl der Krippen-Bezugsperson...);
  • die Kinder haben die Wahl, von welchen Pädagog:innen sie gewickelt werden möchten oder auf die Toilette begleitet werden; selbstverständlich ist den Pädagog:innen das Wahren der Intimsphäre unserer Krippenkinder genauso ein wichtiges Anliegen, wie das der älteren Kinder;
  • das pädagogische Personal kündigt ruhig und mit genügend Vorlauf den nächsten Schritt an (Morgenkreis, Gartenzeit, Mittagessen…) damit sich das Kind darauf einstellen und äußern kann;
  • die Kinder entscheiden selbst, was und wieviel sie essen möchten, sie bedienen sich selbst, Getränke stehen den Kindern jederzeit zur Selbstbedienung zur Verfügung;
  • Kinder haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie in den Garten oder im Gruppenraum spielen wollen;
  • die Kinder haben in der Krippe die Entscheidungsfreiheit, ob und wie lange sie am Morgenkreis oder an gezielten Angeboten teilnehmen möchten;
  • die Kinder entscheiden selbst, wie ihr Portfolio gestaltet (welche Fotos kommen in das Portfolio, was soll dazu geschrieben werden) wird und wer sich den Ordner anschauen darf.

Möglichkeiten der Partizipation im Kindergarten: (beinhaltet den oberen Punkt, plus)

  • die Kinder lernen bewusst gelebte Demokratie durch Abstimmungen bezüglich des Tagesablaufes, der Angebote usw. kennen; die Mehrheit entscheidet; die entwicklungsentsprechende Beteiligung der Kinder an Entscheidungen kann folgende Kompetenzen fördern:
    • seine eigene Meinung zu äußern
    • Kompromisse einzugehen
    • gewaltfreie Kommunikation erfahren und erlernen
    • Achtsamkeit gegenüber des eigenen Wortbildes
    • aktives Zuhören
    • die Kinder werden von den Pädagog:innen ermutigt und nach Bedarf begleitet Ihre Gefühle, ihre Wünsche, ihre Bedürfnisse mitzuteilen, auch anderen Kindern.

Außerdem findet im Kinderhaus Kühlschruppe eine jährliche Kinderbefragung jeweils in der Krippe (vereinfachte Form mit drei Fragen) und im Kindergarten statt. Selbstverständlich haben auch hier die Kinder die freie Wahl welcher Pädagoge sie  dabei unterstützt.

„Kinder sind Baumeister ihrer Selbst“ (Maria Montessori)

 


Beschwerdemanagement

 

Gemäß Duden bedeutet sich beschweren unter anderem „sich beklagen, bei einer zuständigen Stelle Klage führen“.

Dieses gelingt im Kindergarten am besten, wenn die Bindung, die Zugehörigkeit, stimmt. Dann habe ich Vertrauen darauf, dass ich gehört werde und das Kinderhaus kompetent ist und sich weiterentwickelten will. Deshalb braucht es eine gute Beschwerdekultur, einen wertschätzenden Umgang aller Beteiligten und ein professionelles Selbstverständnis. Unterschiedliche Meinungen werden gehört und wahrgenommen. Je nach Anliegen stehen entweder Vorstände oder Pädagog:innen zur Verfügung, um zuzuhören. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Pädagog:innen ist entspannt und transparent, sodass mit den unterschiedlichen Meinungen und Ansichten weitergearbeitet werden kann.

Für Kinder ist es schwieriger, ihre Beschwerde zu verbalisieren als für Erwachsene. Meist zeigen Kinder ihren Unmut durch Körperhaltung, Mimik, abwehrendes Verhalten, weinen, Verweigerung oder durch aggressives Verhalten. Hier ist es wichtig, dass die Kinder von den Pädagog:innen unterstützt werden ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und ihre Gefühlslage zu ordnen. Alle verbalen und nonverbalen Beschwerden von Kindern werden ernst genommen und mit den Kindern (entsprechend ihres Entwicklungsstandes) durch Gespräche im Morgenkreis oder im persönlichen Dialog aufgearbeitet. Das Team reflektiert das Gruppengeschehen täglich und reagiert im angemessenen Rahmen auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder (dient die Veränderung der Gruppe? Sind die Wünsche realisierbar? Sind die Wünsche nur eine Momentaufnahme und morgen wieder ganz andere?) Wir zeigen unseren schutzbefohlenen Kindern, dass uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse sehr wichtig sind, indem wir ihnen stets wertschätzend zur Seite stehen und sie ermutigen uns ihre Gefühle mitzuteilen. Wir unterstützen die Kinder dabei ihre Gefühle wahrzunehmen und zu äußern, ebenso die der anderen wahrzunehmen und zu respektieren.

In unserer Einrichtung sehen wir konstruktive Kritik und Anregungen von Seiten der Elternschaft als hilfreich an. Die Eltern werden regelmäßig ermutigt eine anonyme Zufriedenheitsumfrage, die ausgewertet und diskutiert wird, auszufüllen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für unsere Eltern, sich bei sogenannten ‚Tür- und Angelgesprächen‘, bei vereinbarten Elterngesprächen (je nach Bedarf länger oder auch kurzfristig möglich) zu informieren und Feedback zu geben. Die Pädagog:innen und die Vorstände arbeiten kontinuierlich an einer beschwerdefreundlichen Haltung.
Teammitglieder wissen, an wen sie sich bei Veränderungswünschen und Unzufriedenheiten wenden können.
Jede konstruktive Kritik wird ernst genommen. Die daraus entstehende Reflexion bietet dem Team eine weitere Grundlage sich stets weiterzuentwickeln.

Hinter einer angebrachten Kritik, egal ob diese seitens der Kinder, der Eltern oder Teammitglieder geäußert wird, wird als eine wichtige Basis der pädagogischen Reflexion und Weiterentwicklung gesehen und respektiert.

 


Prävention

 

Die Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII der Münchner Grundvereinbarung vom 02.11.2015, ist einer unserer Säulen der pädagogischen Arbeit im Kinderhaus. Das Ziel für die Pädagog:innen ist es die Kinder in ihrer Autonomie zu stärken.

Unseren schutzbefohlenen Kindern werden ihre Rechte altersgemäß und vom ersten Tag in der Kühlschruppe an vermittelt. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese wahrnehmen und im besten Falle einfordern.

Kinder müssen lernen und wissen, dass ihr Körper „nur“ ihnen gehört! Sie haben das Recht ihre eigenen Grenzen zu setzen, die es von allen zu wahren gilt. In unserem Alltag bekommen alle Kinder täglich die Möglichkeit (im Freispiel, in pädagogischen Angeboten / Projekten, Ausflügen, Gartenzeit) ihre Rechte zu vertiefen und die Rechte anderer nicht zu überschreiten. Selbstbestimmte, selbstwirksame und selbstbewusste Kinder sind die wichtigste Form von Prävention. Die Pädagog:innen sind sich ihrer großen Vorbildfunktion bewusst. Sie sind dazu angehalten ihr Verhalten selbst zu reflektieren und in Teammeetings werden Unsicherheiten anhand des Leitfadens / des Verhaltenskodex aufgearbeitet.

Alle Pädagog:innen sind dazu bereit, ihr Fachwissen stets durch spezifische Fortbildungen zu manifestieren und zu erneuern. Zur Prävention gehört das stetige Überprüfen, Verbessern und Weiterentwickeln unseres Schutzkonzeptes so wie unseres pädagogischen Konzeptes.

Eltern werden bereits vor Vertragsunterschreibung über unsere Konzepte als auch über die Trägerverpflichtung zum Bundeskinderschutzgesetzes informiert. Dies beinhaltet alle hier erläuterten Konzeptbausteine: Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz; Beschwerdemanagement, sexualpädagogisches Konzept, Teamkultur, Partizipation usw.

 


Intervention

 

Bei Verdachtsmomenten bezüglich Grenzverletzungen, Übergriffen oder sexueller Gewalt ausgehend vom Erwachsenen (Personal, Praktikant:In, Eltern…) auf das schutzbefohlene Kind ist jeder aus dem pädagogischen Team verpflichtet augenblicklich zu handeln. Selbst Situationen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, müssen sofort bei der Kinderhausleitung bzw. einer Person des Vertrauens zur Sprache kommen (zur Unterstützung für das weitere Vorgehen) und dokumentiert werden. Wichtig ist bei Verdachtsmomenten, dass schnell aber mit einer geplanten Vorgehensweise reagiert wird: Den Teammitgliedern ist bewusst, dass sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt oft nicht sofort und auch nicht eindeutig erkennbar sind. Die pädagogischen Mitarbeiter werden dazu angehalten die eigene Wahrnehmung ernst zu nehmen, Ruhe zu bewahren, besonnen zu reagieren, die eigenen Möglichkeiten zu eruieren, eigene Grenzen zu akzeptieren und auf keinen Fall Alleingänge zu unternehmen. Da der Ausgang einer auffälligen Situation, einer „komischen“ Beobachtung nicht vorhergesehen werden kann, ist die sofortige Dokumentation (mit Datum, Uhrzeit und Nennung der involvierten Personen) bei Verdachtsmomenten essenziell für den weiteren Verlauf. Die Pädagog:innen wissen, dass es sich hier um einen schleichenden Prozess handelt und TäterInnen sehr auf Geheimhaltung und Vertuschungsstrategien setzen. Um möglichst keiner Fehleinschätzung zu unterliegen werden baldmöglich externe Fachkräfte mit einbezogen.

 


Sexualpädagogisches Konzept

 

Sexualpädagogik im Sinne der Prävention soll Kinder vor sexuellen Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch schützen.

Voraussetzung für einen professionellen, sensiblen und wertschätzenden Umgang mit der kindlichen Sexualität ist das fundierte Fachwissen aller Pädagog:innen !

Das tägliche und detaillierte Beobachten der Kinder und die Dokumentation von allen Pädagog:innen, ermöglicht es uns auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder situativ reagieren zu können und im Tagesablauf mit einzubauen (in Form von Spielmöglichkeiten wie eine Verkleidungskiste – ich schlüpfe in eine andere Rolle; Bilderbücher; mehr Rückzugsorte, offene Fragen im Morgenkreis klären…).

Durch den feinfühligen und wertschätzenden Umgang mit der kindlichen Sexualität, erleben diese ein lebensbejahendes und natürliches Körpergefühl. Sie lernen ihre Grenzen, die Grenzen anderer kennen und wahren.

  • Was mag ich?
  • Wo fühle ich mich wohl?
  • Was mag ich gar nicht?
  • Was berührt mich peinlich, unangenehm oder was fühlt sich falsch an?
  • Was mag mein Spielgefährte, was mag er nicht?

Nur mit diesem Wissen und die daraus entstehende Autonomie erlangen die Kinder die Fähigkeit sich gegenüber Erwachsenen oder auch gleichaltrigen adäquat zur Wehr zu setzen.

Es gilt: Ein „Nein“ ist ein „Nein“ und bleibt auch eines!

Den Pädagog:innen des Kinderhauses Kühlschruppe ist der schmale und äußerst wichtige Grat zwischen dem natürlichen Erkundungsdrang und dem notwendigen vermitteln von Schamgefühl bewusst.

Hierfür gibt es ganz klare Regeln für alle Kinder des Kinderhauses:

  • die Kinder laufen nicht nackt durch die Einrichtung;
  • notwendiges Umziehen findet nur in den dafür bestimmten Räumlichkeiten statt;
  • auch im Garten sind die Kinder zumindest im Schambereich bekleidet, an heißen Tagen mindestens mit Badekleidung;

Das gesamte pädagogische Personal hat sich auf eine sehr wertschätzende, reflektierte, diskriminierungsfreie Sprache geeinigt und ist dadurch stets ein sprachliches Vorbild für die Kinder.

Im Kinderhaus Kühlschruppe wird eine sexistische, beleidigende Sprache weder von Seiten des Personals, der Eltern noch von den Kindern geduldet. Bei verbalen Grenzverletzungen wird sofort eingegriffen und klar Position bezogen. Hier wird selbstverständlich auch die nonverbale Kommunikation (Körperhaltung, Gestik und Mimik) beachtet.

Elternarbeit ist besonders bei diesem sensiblen Thema äußerst wichtig. Natürlich werden die unterschiedlichen Kulturen und Religionen, Ängste und Wünsche und alle Bedenken sehr ernst genommen und darauf individuell eingegangen. Hier geht es auch um ein Stück Aufklärung bezüglich der kindlichen Sexualität und die Sensibilisierung der Eltern. Der transparente Austausch bezüglich der Konzepte des Kinderhauses Kühlschruppe ist ein wichtiger Eckpfeiler in unserer Elternarbeit (Einführung in das Schutzkonzept, themenbezogene Elternabende, Elterngespräche…).

Besonderheiten in der Krippe:

  • das Ausleben der so wichtigen oralen Phase wird ermöglicht, die Umwelt kennenlernen durch den Mund, Erforschung und Befriedigung; durch Fühlen und Schmecken;
  • den eigenen Körper durch Tasten und Berührungen begreifen; Sensibilität entwickeln; dies ist die Basis für die Identitätsfindung;
  • während der Wickelsituation wird dem Kind die Gelegenheit geben, seinen Körper zu fühlen und zu ertasten (geschützt vor neugierigen Blicken anderer); dieses Verhalten hat mit keiner Weise etwas mit erwachsener Sexualität und Befriedigung zu tun, das natürliche Nennen der Körperteile, ohne Scham und Verniedlichungen gehört selbstverständlich zur Sprache der Pädagog:innen;
  • die anale Phase bedeutet für das Kind bewusstes Loslassen und Festhalten des Stuhlganges, es entsteht ein neues Machtgefühl im Kind; in dieser Entwicklungsphase des Kindes wird den Pädagog:innen bezüglich der individuellen Sauberkeitserziehung ein großes Maß an Feinfühligkeit abverlangt ;
  • das Interesse am Körper anderer (auch der Genitalien anderer, „Wie schaut es bei Dir aus?“) entsteht, darauf folgt oftmals die Schau- und Zeigelust;

Besonderheiten im Kindergarten:

  • die Schau- und Zeigelust kann bei manchen Kindern sehr ausgeprägt sein, die Pädagog:innen sind dazu angehalten den Schutz des Kindes, aber auch den Schutz der anderen Kinder zu wahren;
  • die kindliche Neugierde wird beispielsweise bei Doktorspielen ausgelebt; hier gibt es klare Regeln:
    • nur in dafür geschützten Räumen
    • jedes Kind bestimmt selbst, mit wem es Doktor spielen möchte
    • das Alter und der jeweilige Entwicklungsstandes der involvierten Kinder muss passen
    • ein „Nein“ muss von allen respektiert werden
    • Erwachsene und andere, nicht ins Spiel involvierte Kinder werden als „Zuschauer“ nicht geduldet; jedoch wird eine bzw. mehrere Pädagog:innen das Doktorspiel beobachtet um gegebenenfalls eingreifen zu können;
    • während des Doktorspieles wird einem anderen Kind oder auch bei sich selbst kein Gegenstand oder Körperteil in den Po, Scheide, Nase, Ohren oder Mund gesteckt;
    • das Wissen, dass jederzeit das Spiel beendet werden kann;
    • die Unterstützung eines Pädagog:innen zu holen ist kein Petzen;
    • niemand tut einem anderen Kind weh, weder körperlich noch durch Beleidigungen;
  • Spezifische Rollenspiele, wie beispielsweise Heiraten, das Verhalten Erwachsener nachspielen (Küssen, Händchen halten, Schmusen, Geburt) sind ganz normal in diesem Alter und dürfen selbstverständlich stattfinden.
  • Warum-Fragen gehen im Kindergartenalter viel mehr ins Detail, diese werden von den Pädagog:innen sensibel alters- und entwicklungsentsprechend behandelt und beantwortet (in Gesprächsrunden mit einer Teil- oder der Gesamtgruppe, in Einzelgesprächen, evtl. mit Büchern…).

 


Schutzauftrag der Pädagog:innen

Wir begleiten, fördern und unterstützen die Kinder mit all unserer Empathie, mit all unserem Fachwissen auf ihren Weg zu aufgeklärten und selbstwirksamen Individuen.

  • jedes Kind wird darin bestärkt, sich selber so anzunehmen, wie es ist, mit all seinen Bedürfnissen und Besonderheiten;
  • die Kinder erhalten genügend Frei- und Schutzraum ihren Körper zu erforschen und kennenzulernen;
  • die Kinder erfahren durch dieVorbildfunktion der Pädagog:innen, eine Gleichstellung der Geschlechter; es gibt kein „stärkeres“ Geschlecht;
  • sensibles und wachsames Beobachten des einzelnen Kindes, der Gruppe sowie ein genaues Dokumentieren wird gewährleistet;
  • das einzelne Kind wird vor zu viel Neugierde anderer geschützt;
  • die Kinder werden individuell nach dem jeweiligen Entwicklungsstandes von den Pädagog:innen begleitet, dass die eigenen, aber auch die Grenzen anderer respektiert und eingehalten werden (z.B darauf achten, dass die Kindergruppen von ihrem Alter und ihrer Entwicklung etwa gleich sind, alle beteiligten Kinder möchten dabei sein…);
  • Projektarbeiten (Körperwahrnehmung z.B. Phantasiereisen durch den Körper, gezielte Grenzerfahrungen; Gefühle wahrnehmen und ausdrücken);
  • Kinder werden in ihrem Frage- und Wissensdrang nicht bloßgestellt (kein Lachen, kein lautes Wiederholen der Frage…). Es gibt keine dummen Fragen.

 


Grenzüberschreitungen

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung liegt nach deutschem Recht vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes.

Eine Grenzverletzung zieht meist weitere mit sich!

Darüber sind sich alle pädagogischen Fachkräfte im Kinderhaus einig. Es gibt verschiedene Grade der Grenzüberschreitungen:

Unbeabsichtigte Grenzverletzung
In diesem Falle handelt es sich um eine unbeabsichtigte, nicht bewusste, nicht gewollte Grenzüberschreitung des Gegenübers, d.h. beispielsweise, ein/e Pädagog:innen nimmt ungefragt ein Kind auf den Arm, nimmt es auf den Schoß, spricht mit lauter Stimme. Meist wird diese Form von Grenzüberschreitungen nicht als solche wahrgenommen. Das Definieren eines unangemessenen Verhaltens ist sehr subjektiv vom Empfinden der betroffenen Person und das der beobachtenden Person abhängig. Hier spielt die Verantwortung einer jeder Pädagog:in zur Selbstreflexion und die Bereitschaft Kolleg:innen auf Ihr Verhalten aufmerksam zu machen eine tragende Rolle.
Im Krippen- bzw. Kindergartenalltag lassen sich Grenzüberschreitungen nicht verhindern, z.B. bei Gefahr in Vollzug (Straßenverkehr, körperliche Konfliktsituationen unter Kindern).

Übergriffe
Im Gegensatz zu ungewollten Grenzüberschreitungen sind Übergriffe keine zufälligen, unbeabsichtigte Handlungen. Hier werden ohne Respekt, Rücksicht und Achtung die Grenzen anderer mutwillig gebrochen. Bei einem Übergriff handelt es sich also, wenn die betreffende Person sich zum Nachteil des / der schutzbefohlenen Kindes / Kinder, trotz derer Abwehr (ersichtlich durch weinen, schreien, Körperhaltung, Mimik…), vereinbarten Verhaltenskodex hinwegsetzt, erschwerend kommt die Wiederholung solcher Übergriffe hinzu. Übergriffe beinhalten einen deutlichen Machtmissbrauch: Erwachsener – Kind!

Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt
Darunter fallen Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person fallen.

Häufigste Formen von Gewalten:

  • psychische Gewaltanwendung
  • physische Gewaltanwendung
  • sexualisierte Gewaltanwendung

Psychische Gewalt kann sein:

  • verbale Beleidigungen die z.B. das Gefühl von Minderwertigkeit oder Wertlosigkeit auslöst (z.B. Aussagen wie: „Du kannst das ja eh nicht!“ oder „Das hast Du aber nicht schön gemacht!“...)
  • Verweigerung von positiver Kontaktaufnahme
  • das Kind wird ignoriert
  • ständiges Überfordern oder Unterfordern
  • anschreien
  • mit Worten oder Gesten Angst einjagen
  • Isolation aus der Gruppe
  • Vorführen des Fehlverhaltens (z.B. „Schaut mal, was der oder die wieder gemacht hat!“)
  • auslachen
  • laute, abschätzende Stimmlage
  • Intimsphäre verletzen (z.B. vor der Gruppe ausziehen, weil das Kind eingenässt hat)

Physische Gewalt beinhaltet:

  • schlagen, schubsen, beißen, zwicken, kratzen, Haare ziehen
  • festhalten
  • einsperren bzw. aussperren
  • Zwang beim Essen oder Schlafen
  • grobes Wickeln
  • grobe Körperpflege

Sexualisierte Gewalt:

  • mit und ohne Körperkontakt
  • mangelndes Einfühlungsvermögen, fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Kind
  • Intimsphäre verletzen ( z.B. beim Wickeln, An- bzw. Umziehen…)
  • sexistische, verletzende Sprache (anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze...)
  • Grenzen werden aus Unachtsamkeit oder auch bewusst überschritten
  • Manipulation der Gefühle
  • unangemessene Berührungen
  • der Wille des Kindes wird völlig ignoriert
  • geplantes Handeln des Täters
  • wiederkehrende Grenzüberschreitungen und / oder Übergriffen

Grenzüberschreitungen bzw. -verletzungen können zwischen Erwachsenen und Kindern vorkommen, aber auch zwischen den Kindern.

Erwachsene – Kinder:

Machtmissbrauch Erwachsener gegenüber dem Kind bedeutet die körperliche und geistige Überlegenheit ausschließlich zum eigenen Nutzen und zum Nachteil des Kindes auszuspielen. Missbrauch (sexueller oder gewalttätige Übergriffe) ist keine zufällige Tat, sondern eine geplante und zielgerichtete Handlung der TäterInnen, in dem Bewusstsein, dass es sich hier um eine Straftat handelt. Auch die Wahl des/der betreffenden Kinder ist keine zufällige. Eigenschaften können sein:

  • emotional und körperlich vernachlässigte Kinder (diese Kinder suchen nach einer liebevollen Zuwendung viel mehr, wie emotional gesättigte Kinder);
  • Kinder, die gelernt haben einen Erwachsenen nicht zu widersprechen; Gründe hierfür können sehr autoritäre Eltern oder ihre Herkunft sein;
  • Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung/en;

Kinder – Kinder:

In der kindlichen Entwicklung gehört ein gewisses Maß an Aggressionspotential dazu. Die Aufgabe der Pädagog:innen ist es die Kinder bei ihrem Umgang mit der eigenen Aggression und der Aggression anderer umzugehen zu lernen und entsprechend, sich im Sinne einer demokratischen und sozialen Gemeinschaft zu entwickeln. Wie in jeder funktionierenden Gemeinschaft müssen klare Regeln und Grenzen gesetzt werden. Manche Regeln sind diskutierbar (Spielangebot, Materialangebot, Projekte…), manche nicht (Wir tun niemanden weh, achtsamer Umgang mit Menschen, Tieren aber auch Gegenständen…).

Im Kinderhaus Kühlschruppe herrscht eine wertschätzende Atmosphäre in der mit Konflikten offen, ohne Verurteilung des Kindes (nicht das Kind, sondern manche Handlungen sind falsch) und im richtigen Maße begleitet werden um den Konflikt zu klären. Dies kommt vor allem zum Tragen, wenn zwischen den Konfliktparteien ein großes Machtgefälle durch Alter, kognitive- und körperliche Entwicklung herrscht. Die Pädagog:innen ziehen bei Grenzverletzungen klar Position.

Es ist wichtig, dass kein Kind allein gelassen wird. Wobei bei einer Grenzüberschreitung zwischen zwei Kindern zuerst das „Opfer“ die Aufmerksamkeit bekommt und der „Täter“ dazu angehalten wird, für das betreffende Kind Sorge zu tragen. Grenzüberschreitungen vom Kind ausgehend werden dokumentiert, im Team besprochen und entschieden welche Schritte (Elterngespräche, Projektarbeit, miteinbeziehen externer Fachberatung…) weiter eingeleitet werden müssen.

 


Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

Die Verantwortung Kinderschutz zu praktizieren ist wichtig. Dazu gehört das Wahrnehmen von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung als auch der professionelle Umgang damit. Wir, die wir Kinder begleiten, müssen den Kindern zur Seite stehen und handlungsfähig sein.

In unserem Montessori Kinderhaus Kühlschruppe wurde geklärt, wer in welcher Rolle handelt und wer die Verantwortung übernimmt.

 

Schritte des Verfahrens gemäß § 8 a SGBVIII:

 

Schritt 1: Dokumentation: ab dem Moment der ersten Vermutung kann alles, was zum „Fall“ gehört für den weiteren Verlauf hilfreich sein und wird schriftlich, datenschutzrechtlich korrekt, festgehalten. Dabei werden Fakten von Interpretationen getrennt.

Schritt 2: Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung werden wahrgenommen und von anderen Problemen unterschieden. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird eine externe „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen und die Eltern nicht informiert.

Schritt 3: Austausch mit dem Team: Im Austausch mit der Leitung erfolgt die zeitnahe Überprüfung der eigenen Wahrnehmung. Ist nach dem Gespräch eine Kindeswohlgefährdung nicht auszuschließen, ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft sicherzustellen.

Schritt 4: die regionale insoweit erfahrene Fachkraft wird hinzugezogen. Die Verantwortlichkeit für das weitere Vorgehen bleibt bei der fallführenden Fachkraft.

Schritt 5: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung: Die insoweit erfahrene Fachkraft berät und unterstützt die Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. Bewertet werden: gibt es eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes und welche Maßnahmen sind notwendig.

Schritt 6: Gespräch mit den Eltern: Die Kooperationsbereitschaft, das Problembewusstsein der Eltern und die Problemübereinstimmung wird gemeinsam überprüft. Gemeinsam wird geplant wie der weitere Prozess sich gestalten soll um die Problem Behebung zu erreichen.

Schritt 7: Überprüfung der Vereinbarung: beim verabredetem Folgetreffen werden Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit überprüft. Wenn ja: weiter im Beratungsprozess bleiben, evtl. mit externen Beratungsstellen oder Jugendamt besprechen und die Umsetzung begleiten.

 

Wenn nein:

 

Schritt 8: erneute Gefährdungseinschätzung: ein weiterer Termin mit der insoweit erfahrenen Fachkraft.

Schritt 9: Vorbereitung der Fallübergabe an das Jugendamt: wenn keine Entwicklung zu erkennen ist und die Kooperation nicht gelingt wird die Fallübergabe in die Wege geleitet.

Schritt 10: Fallübergabe, Information an die Eltern: Bei der Fallübergabe sollen die Eltern vorher oder zeitgleich informiert werden. Das weitere Vorgehen soll transparent bleiben.

 

Das Montessori Kinderhaus Kühlschruppe hat sich im Laufe der letzen 23 Jahren viele Grundsätzlichkeiten verinnerlicht und diese werden in diesem Unterpunkt benannt:

 

Kinderschutz gelingt nur wenn alle Menschen um das Kind herum an einem Strang ziehen. D.h. die pädagogische Arbeit wird getragen von einem gemeinsamen Blick auf das Kind.

Das Leitbild und das Konzept spiegeln die Haltung dem Kind und dem Menschen gegenüber.

Neuen Pädagogen und Eltern werden mit dem Leitbild und dem Konzept vertraut gemacht.

Innerhalb des Kinderhauses wird das Leitbild gelebt und reflektiert.

Die Grundhaltung, die in Leitbild und Trägerrahmenkonzeption beschrieben ist, werden bei der Konzeptweiterentwicklung auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern und die Zusammenarbeit mit den Eltern übertragen.

Alle Menschen im Kinderhaus beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Gestaltung des Einrichtungsalltages.

paed konzept kindeswohl 2 

 


Beziehungsarbeit

 

Der pädagogische Alltag mit Menschen, Kindern und Erwachsenen, bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft in dem ganzheitlichen Leben und Lernen einen Raum findet. In der altersgemäßen Begleitung – auch der altersgemäßen Sexualpädagogik- werden die Kinder unterstützt sich durch geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und der Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.

Der Alltag der Pädagog:innen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen den Kindern, ihren Eltern und den Kolleg:innen gegenüber.

Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Postionen auszuarbeiten die keine Grenzüberschreitungen oder Verletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexuelle Gewalt zulassen.

Neue Mitarbeiter werden vor der Anstellung durch ein Einstellungsverfahren, neben der fachlichen Qualifikation, auch auf die persönliche Eignung geprüft. Zudem sind alle Mitarbeiter und Anwärter mit dem Schutzkonzept des Kühlschruppe vertraut und haben als Signalwirkung das Konzept unterschrieben.

Die Eltern der Kühlschruppe machen sich vor der Rechtsgültigkeit des Betreuungsvertrages mit dem Schutzkonzept vertraut und signalisieren mit Ihrer Unterschrift ihr Einverständnis und Ihre Unterstützung.

 


Hausregeln

 

  • Wertschätzung und Achtsamkeit jedem Menschen gegenüber.
  • Ehrlichkeit und Vertrauen.
  • Vorbereitete Umgebung in der es geschützte Rückzugsmöglichkeiten gibt.
  • Körperhygiene wie z.B. Wickeln wird nur durch ausgewählte, selbst bestimmte Pädagog:innen übernommen.
  • Kein Kind wird bevorzugt.
  • Im Alltag werden alle Aufgaben wechselnd von allen Pädagog:innen übernommen, so werden verschiedene Rituale und - Handlungsmöglichkeiten kennengelernt und dann selbst ausgewählt was das Kind möchte.
  • Private Kontakte mit Familien im Betreuungsvertrag sind in der Elterninitiative transparent.
  • Ausflüge und Besonderheiten sind den Eltern immer terminlich bekannt.
  • Die Personaltoiletten werden ausschließlich von den Mitarbeitern benutzt. Es werden hier keine Kinder auf die Toilette mitgenommen.
  • Das pädagogische Personal darf das Materialzimmer zusammen mit Kindern nur benutzen, wenn dabei ständig die Türe geöffnet bleibt.
  • Aktive Stellungnahme gegenüber beleidigendes, gewalttätiges, fremdenfeindliches und sexistisches Verhalten.
  • Das Vermitteln der Kinder ihrer Rechte ist ein Bildungsauftrag, der von allen pädagogischen Mitarbeitern in der täglichen Arbeit im Fokus steht.

 


Nähe und Distanz in der Kühlschuppe

 

Für eine positive und gesunde kindliche Entwicklung ist das Erleben, das Spüren von Nähe und Distanz essenziell. Jedes Kind hat ein individuelles Bedürfnis von Nähe und Distanz. Nähe schafft für die Kinder Sicherheit, um ihren Erkundungsdrang ausleben zu können, andererseits kann zu viel Nähe das Kind einschränken. Das richtige Maß von Distanz fördert die Selbständigkeit und schafft Raum für die kindliche Entwicklung. Jedoch zu viel Distanz kann ein Gefühl von Unsicherheit und allein zu sein hervorrufen.

Körperliche und emotionale Nähe geht ausschließlich vom Kind aus. Von Pädagog:innen wird körperliche und emotionale Nähe bei Bedarf angeboten. Die Entscheidung liegt beim Kind, ob und von welcher Pädagogin es diese annehmen möchte.

Es wird auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz geachtet. Elementar für ein angemessenes, nicht grenzüberschreitendes Verhalten der pädagogischen Fachkräfte ist das sensible Wahrnehmen und Beobachten, wann benötigt/wünscht ein Kind Nähe und wann Distanz (je nach Entwicklungsstand des einzelnen Kindes: Körperhaltung, Mimik, Schreien, konkrete Aussagen wie „Das möchte ich nicht!“...) Alle Kinder lernen dadurch, je nach Altersstufe und Entwicklungsstand ihre eigenen Grenzen zu erleben und zu äußern, verbal oder körperlich, und die Grenzen anderer zu akzeptieren. Wickeln oder andere hygienische Maßnahmen finden in geschützten, aber einsehbaren Räumen statt.

Alle Pädagog:innen stehen hier zur Verfügung, wobei auch hier die Kinder die Wahl haben von welcher Pädagogin sie begleitet werden möchten.

In allen Bereichen in unserer pädagogischen Arbeit ist die richtige Balance zwischen dem feinfühligen Miteinander und der professionellen Distanz sehr bedeutsam:

  • die Kinder werden von den Pädagog:innen der Kühlschruppe nicht geküsst;
  • besonders während der Wickelsituation wird darauf geachtet, wie und wo ein Kind berührt wird, beispielsweise gibt es keine Pustespiele mit dem Mund am Körper des Kindes, kein streicheln am nackten Körper des Kindes usw.
  • der Verhaltenskodex für das pädagogische Personal wird mit Hilfe eines Fragebogens und Diskussionsrunden in Teamsitzungen verpflichtend für alle festgeschrieben;
  • es werden keine Unterschiede bezüglich der positiven emotionalen Zuwendung von seitens der Pädagog:innen für bestimmte Kinder geduldet, alle Kinder werden gleich behandelt;
  • alle Pädagog:innen wenden gegenüber dem Kind eine zugewandte, respektvolle, verbale und nonverbale Kommunikation an, ein Bloßstellen der Kinder wird im Kinderhaus Kühlschruppe nicht geduldet.

Klare und transparente Regeln/Strukturen (die vom pädagogischen Team in regelmäßigen Abständen reflektiert und überarbeitet werden) erleichtern das tägliche Miteinander im Kinderhaus-Alltag. Jede pädagogische Fachkraft kennt das Schutzkonzept und die konzeptionellen Grundlagen des Kinderhauses Kühlschruppe und bekommen so eine Sicherheit in der täglichen Arbeit mit den Kindern, den Eltern und den Kolleg:Innen. Ebenso kann durch diese Handlungssicherheit die Gefahr von unbeabsichtigten, aber auch beabsichtigten Grenzüberschreitungen verringert und leichter erkannt werden.


Mittagsschlaf/Praktikanten/Hospitationen

 

Die hauseigenen Regeln in Bezug auf professionellen Umgang mit Nähe und Distanz ist für alle verpflichtend und schriftlich festgehalten.

Die Kinder schlafen oder ruhen sich im Untergeschoss oder in der Krippe im Schlafraum, mit einer oder mehreren Pädagog:innen aus. Auch hier ist es ein geschützter, einsehbarer Raum, der jederzeit von anderen Teammitgliedern betreten werden kann. Die Kinder liegen angezogen auf ihrer Matratze mit ihrer Decke. Pädagog:innen sind im Raum. Die körperliche Nähe durch z.B. Hand halten, den Rücken streicheln oder die Hand auf den Rücken legen wird von den Pädagog:innen angeboten und ausschließlich durch den bestätigten Wunsch der Kinder durchgeführt.

Praktikanten werden unter guter Eingewöhnung an die Regeln geleitet. Hospitanten sind angewiesen keinen Kontakt zu den Kindern herzustellen.

Eltern/Familie und Bekannte/Freunde kennen das Schutzkonzept und verhalten sich dementsprechend.

 


Räumlichkeiten in dem Montessori Kinderhaus Kühlschruppe

 

Räume mit hoher Intimität:

 

Kinderbad mit Toiletten und Wickelraum: einzelne Toilettenkabinen, Waschrinne:

Die Räume bieten Intimität und sind doch einsehbar und nicht abschließbar, sowohl in der Krippe als auch im Kindergarten.

 

Erwachsenen stehen 2 Toiletten im Untergeschoß des Kindergartens zur Verfügung.

Sollten Eltern sich im Wickelraum oder in den Kindertoiletten aufhalten, müssen sie vorab die Pädagog:innen informieren.

 

Hausfremde werden immer begleitet und sind nie alleine in den Räumen.

 

Räume mit mittlerer Intimität:

 

Schlafsituation und Spielecken in den Räumen:

Eltern haben keinen Zutritt zu diesen Räumen - Ausnahmen sind Hospitationen und Eingewöhnungszeit!

Der Schlafraum in der Krippe ist durch eine Glasscheibe jederzeit vom Gruppenraum einsehbar.

Sollten Fremde diese Räume betreten ist ein Pädagoge dabei.

 

Räume mit geringer Intimität:

 

Gruppenräume und großer Saal:

Eltern und Handwerker dürfen sich in diesen Räumen aufhalten, wenn Pädagogen anwesend sind.

 

Weitere Räume:

 

Flure und Garten:

Eltern und Handwerker dürfen sich in diesen Räumen aufhalten, wenn Pädagog:innen anwesend sind.

Durch die Gestaltung der Gruppenräume bekommen die Kinder die Möglichkeit sich in verschiedene Ecken (entstanden durch Raumteiler, Vorhänge und Tücher, Spieltunnel) zurückzuziehen und in ihrem Spiel vor neugierigen Kinderaugen geschützt zu sein. Die Pädagog:innen können anhand ihrer Körpergröße die Kinder im Auge behalten um gegebenenfalls  in das Geschehen eingreifen zu können. Dieser Aspekt spielt bei der Raumgestaltung immer eine Rolle.

Weitere Räume:

Flure und Garten:

Eltern können sich hier aufhalten solange Pädagog:innen dabei sind.

Handwerker können sich hier aufhalten solange Pädagog:innen dabei sind.

Planschbecken und Wasserspiele im Garten:

Umziehen im geschützten Rahmen im Kinderbad oder im Gruppenraum und Baden ist nur mit Badebekleidung erlaubt.

Im Garten stehen zwei kleine Gartenhäuschen und ein Baumhaus in denen die Kinder die Möglichkeit haben im geschützten Rahmen zu spielen. Die Häuschen sind durch die Fenster gut einsehbar, jedoch nicht von Personen außerhalb des Gartens. Die Türen sind nicht verschließbar.

 

Brachio-Zimmer:

paed konzept brachio

Stego-Zimmer:

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Außenbereich:

paed konzept haeuser

paed konzept garten

 

Besonderheiten in der Kühlschruppe: Elterndienst

 Alle Eltern der Kühlschruppe leisten Bereitschaftsdienste d.h. wenn Pädagog:innen aufgrund Erkrankungen o.ä. Unterstützung brauchen, springen Eltern im Gruppendienst mit ein.

Alle Eltern der Kühlschruppe kennen das Schutzkonzept und unterstützen dieses mit ihrer Unterschrift.

 


Qualitätsmanagement

 

Wir, das Kinderhaus Kühlschruppe sehen uns als ein agiles Team von pädagogischen Fachkräften, engagierten Eltern / Vorständen und selbstsicheren Kindern!

Unser Anspruch ist es die stetige Überprüfung und Weiterentwicklung unserer pädagogischen Arbeit im Rahmen des Qualitätsmanagements.

Das pädagogische Personal ist dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen themenbezogene Fortbildungen (z.B. bei AMYNA, das Montessori-Diplom bzw. Zertifikat, Weiterbildung zum/zur Elternbegleiter/in…) zu erbringen. Wir sind uns einig, dass nur mit aktuellen und fundierten Fachwissen Kinderschutz gut umsetzbar ist.

Hier ist sich der Träger seiner Pflicht gegenüber den pädagogischen Fachkräften bewusst, diese mit finanziellen Mitteln und ausreichend Zeit zu unterstützen.

Das pädagogische Team der Kühlschruppe legt großen Wert auf eine positive, konstruktive Zusammenarbeit mit der Elternschaft. Aus diesem Grund findet jedes Jahr eine anonyme Zufriedenheitsbefragung der Eltern statt.

Die Pädagog:innen treffen sich regelmäßig in Groß- und Kleinteams um den Krippen- und Kindergartenalltag, besondere Ereignisse, Projekte, Überprüfung der Legitimierung bestimmter Verhaltensregeln (dem Kind oder auch dem Erwachsenen gegenüber) usw. zu besprechen und zu reflektieren.

In periodischen Abständen finden im Kinderhaus Hospitationen von externen Fachkräften statt. Die Beobachtungen, Bestätigungen und Verbesserungsvorschläge der externen Fachkräfte werden gemeinsam bei Teammeetings analysiert und umgesetzt.

Zusätzlich findet jährlich eine Evaluierung durch den Personalvorstand statt.

 


Zusammenarbeit mit Eltern

 

Das Montessori Kinderhaus Kühlschruppe ist eine Elterninitiative, d.h. Eltern arbeiten mit, engagieren sich und sind präsent. Somit sind die Eltern über das Schutzkonzept informiert und zeigen durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis.

Bereits vor der Aufnahme ihres Kindes werden Eltern über die Besonderheiten der Kühlschruppe informiert. Über Aushänge/Mails und monatliche Elternabende werden alle informiert und auf den gleichen Stand gebracht.

 

Fort- und Weiterbildung zum Schutzauftrag für Pädagog:innen:

Alle Pädagog:innen des Montessori Kinderhauses Kühlschruppe sind zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt durch Fachleute geschult.

 


Zusammenarbeit mit externen Fachstellen

 

AMYNa e.V. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt
Mariahilfsplatz 9
81541 München
Tel: 089 / 8905745-131

 

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Königswieserstraße 12
81475 München
Tel:089 / 7559250
www.caritas-nah-am-naechsten.de

 

Kinderschutz Zentrum München
Deutscher KinderschutzBund Ortsverband München e.V.
Kapuziner Str 9b
80337 München
Tel: 089 / 555356
Aufarbeitung von Verdachtsmomenten

Öffnungszeiten

  • Mo - Fr7:30-16:00
  • Bringzeit7:30-08:30
  • Samstaggeschlossen
  • Sonntaggeschlossen

So finden Sie uns

  • Aidenbachstraße 108
    81379 München
  • 089-75 07 61 75
  • verein@kuehlschruppe.de
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