Schutzkonzept

Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

Die Verantwortung Kinderschutz zu praktizieren ist wichtig. Dazu gehört das Wahrnehmen von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung als auch der professionelle Umgang damit. Wir, die wir Kinder begleiten, müssen den Kindern zur Seite stehen und handlungsfähig sein.

In unserem Montessori Kinderhaus Kühlschruppe wurde geklärt, wer in welcher Rolle handelt und wer die Verantwortung übernimmt.

 

Schritte des Verfahrens gemäß § 8 a SGBVIII:

 

Schritt 1: Dokumentation: ab dem Moment der ersten Vermutung kann alles, was zum „Fall“ gehört für den weiteren Verlauf hilfreich sein und wird schriftlich, datenschutzrechtlich korrekt, festgehalten. Dabei werden Fakten von Interpretationen getrennt.

Schritt 2: Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung werden wahrgenommen und von anderen Problemen unterschieden. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird eine externe „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen und die Eltern nicht informiert.

Schritt 3: Austausch mit dem Team: Im Austausch mit der Leitung erfolgt die zeitnahe Überprüfung der eigenen Wahrnehmung. Ist nach dem Gespräch eine Kindeswohlgefährdung nicht auszuschließen, ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft sicherzustellen.

Schritt 4: die regionale insoweit erfahrene Fachkraft wird hinzugezogen. Die Verantwortlichkeit für das weitere Vorgehen bleibt bei der fallführenden Fachkraft.

Schritt 5: Gemeinsame Gefährdungseinschätzung: Die insoweit erfahrene Fachkraft berät und unterstützt die Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. Bewertet werden: gibt es eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes und welche Maßnahmen sind notwendig.

Schritt 6: Gespräch mit den Eltern: Die Kooperationsbereitschaft, das Problembewusstsein der Eltern und die Problemübereinstimmung wird gemeinsam überprüft. Gemeinsam wird geplant wie der weitere Prozess sich gestalten soll um die Problem Behebung zu erreichen.

Schritt 7: Überprüfung der Vereinbarung: beim verabredetem Folgetreffen werden Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit überprüft. Wenn ja: weiter im Beratungsprozess bleiben, evtl. mit externen Beratungsstellen oder Jugendamt besprechen und die Umsetzung begleiten.

 

Wenn nein:

 

Schritt 8: erneute Gefährdungseinschätzung: ein weiterer Termin mit der insoweit erfahrenen Fachkraft.

Schritt 9: Vorbereitung der Fallübergabe an das Jugendamt: wenn keine Entwicklung zu erkennen ist und die Kooperation nicht gelingt wird die Fallübergabe in die Wege geleitet.

Schritt 10: Fallübergabe, Information an die Eltern: Bei der Fallübergabe sollen die Eltern vorher oder zeitgleich informiert werden. Das weitere Vorgehen soll transparent bleiben.

 

Das Montessori Kinderhaus Kühlschruppe hat sich im Laufe der letzen 23 Jahren viele Grundsätzlichkeiten verinnerlicht und diese werden in diesem Unterpunkt benannt:

 

Kinderschutz gelingt nur wenn alle Menschen um das Kind herum an einem Strang ziehen. D.h. die pädagogische Arbeit wird getragen von einem gemeinsamen Blick auf das Kind.

Das Leitbild und das Konzept spiegeln die Haltung dem Kind und dem Menschen gegenüber.

Neuen Pädagogen und Eltern werden mit dem Leitbild und dem Konzept vertraut gemacht.

Innerhalb des Kinderhauses wird das Leitbild gelebt und reflektiert.

Die Grundhaltung, die in Leitbild und Trägerrahmenkonzeption beschrieben ist, werden bei der Konzeptweiterentwicklung auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern und die Zusammenarbeit mit den Eltern übertragen.

Alle Menschen im Kinderhaus beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Gestaltung des Einrichtungsalltages.

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Öffnungszeiten

  • Mo - Fr7:30-16:00
  • Bringzeit7:30-08:30
  • Samstaggeschlossen
  • Sonntaggeschlossen

So finden Sie uns

  • Aidenbachstraße 108
    81379 München
  • 089-75 07 61 75
  • verein@kuehlschruppe.de
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