Schutzkonzept

Grenzüberschreitungen

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung liegt nach deutschem Recht vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes.

Eine Grenzverletzung zieht meist weitere mit sich!

Darüber sind sich alle pädagogischen Fachkräfte im Kinderhaus einig. Es gibt verschiedene Grade der Grenzüberschreitungen:

Unbeabsichtigte Grenzverletzung
In diesem Falle handelt es sich um eine unbeabsichtigte, nicht bewusste, nicht gewollte Grenzüberschreitung des Gegenübers, d.h. beispielsweise, ein/e Pädagog:innen nimmt ungefragt ein Kind auf den Arm, nimmt es auf den Schoß, spricht mit lauter Stimme. Meist wird diese Form von Grenzüberschreitungen nicht als solche wahrgenommen. Das Definieren eines unangemessenen Verhaltens ist sehr subjektiv vom Empfinden der betroffenen Person und das der beobachtenden Person abhängig. Hier spielt die Verantwortung einer jeder Pädagog:in zur Selbstreflexion und die Bereitschaft Kolleg:innen auf Ihr Verhalten aufmerksam zu machen eine tragende Rolle.
Im Krippen- bzw. Kindergartenalltag lassen sich Grenzüberschreitungen nicht verhindern, z.B. bei Gefahr in Vollzug (Straßenverkehr, körperliche Konfliktsituationen unter Kindern).

Übergriffe
Im Gegensatz zu ungewollten Grenzüberschreitungen sind Übergriffe keine zufälligen, unbeabsichtigte Handlungen. Hier werden ohne Respekt, Rücksicht und Achtung die Grenzen anderer mutwillig gebrochen. Bei einem Übergriff handelt es sich also, wenn die betreffende Person sich zum Nachteil des / der schutzbefohlenen Kindes / Kinder, trotz derer Abwehr (ersichtlich durch weinen, schreien, Körperhaltung, Mimik…), vereinbarten Verhaltenskodex hinwegsetzt, erschwerend kommt die Wiederholung solcher Übergriffe hinzu. Übergriffe beinhalten einen deutlichen Machtmissbrauch: Erwachsener – Kind!

Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt
Darunter fallen Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person fallen.

Häufigste Formen von Gewalten:

  • psychische Gewaltanwendung
  • physische Gewaltanwendung
  • sexualisierte Gewaltanwendung

Psychische Gewalt kann sein:

  • verbale Beleidigungen die z.B. das Gefühl von Minderwertigkeit oder Wertlosigkeit auslöst (z.B. Aussagen wie: „Du kannst das ja eh nicht!“ oder „Das hast Du aber nicht schön gemacht!“...)
  • Verweigerung von positiver Kontaktaufnahme
  • das Kind wird ignoriert
  • ständiges Überfordern oder Unterfordern
  • anschreien
  • mit Worten oder Gesten Angst einjagen
  • Isolation aus der Gruppe
  • Vorführen des Fehlverhaltens (z.B. „Schaut mal, was der oder die wieder gemacht hat!“)
  • auslachen
  • laute, abschätzende Stimmlage
  • Intimsphäre verletzen (z.B. vor der Gruppe ausziehen, weil das Kind eingenässt hat)

Physische Gewalt beinhaltet:

  • schlagen, schubsen, beißen, zwicken, kratzen, Haare ziehen
  • festhalten
  • einsperren bzw. aussperren
  • Zwang beim Essen oder Schlafen
  • grobes Wickeln
  • grobe Körperpflege

Sexualisierte Gewalt:

  • mit und ohne Körperkontakt
  • mangelndes Einfühlungsvermögen, fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Kind
  • Intimsphäre verletzen ( z.B. beim Wickeln, An- bzw. Umziehen…)
  • sexistische, verletzende Sprache (anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze...)
  • Grenzen werden aus Unachtsamkeit oder auch bewusst überschritten
  • Manipulation der Gefühle
  • unangemessene Berührungen
  • der Wille des Kindes wird völlig ignoriert
  • geplantes Handeln des Täters
  • wiederkehrende Grenzüberschreitungen und / oder Übergriffen

Grenzüberschreitungen bzw. -verletzungen können zwischen Erwachsenen und Kindern vorkommen, aber auch zwischen den Kindern.

Erwachsene – Kinder:

Machtmissbrauch Erwachsener gegenüber dem Kind bedeutet die körperliche und geistige Überlegenheit ausschließlich zum eigenen Nutzen und zum Nachteil des Kindes auszuspielen. Missbrauch (sexueller oder gewalttätige Übergriffe) ist keine zufällige Tat, sondern eine geplante und zielgerichtete Handlung der TäterInnen, in dem Bewusstsein, dass es sich hier um eine Straftat handelt. Auch die Wahl des/der betreffenden Kinder ist keine zufällige. Eigenschaften können sein:

  • emotional und körperlich vernachlässigte Kinder (diese Kinder suchen nach einer liebevollen Zuwendung viel mehr, wie emotional gesättigte Kinder);
  • Kinder, die gelernt haben einen Erwachsenen nicht zu widersprechen; Gründe hierfür können sehr autoritäre Eltern oder ihre Herkunft sein;
  • Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung/en;

Kinder – Kinder:

In der kindlichen Entwicklung gehört ein gewisses Maß an Aggressionspotential dazu. Die Aufgabe der Pädagog:innen ist es die Kinder bei ihrem Umgang mit der eigenen Aggression und der Aggression anderer umzugehen zu lernen und entsprechend, sich im Sinne einer demokratischen und sozialen Gemeinschaft zu entwickeln. Wie in jeder funktionierenden Gemeinschaft müssen klare Regeln und Grenzen gesetzt werden. Manche Regeln sind diskutierbar (Spielangebot, Materialangebot, Projekte…), manche nicht (Wir tun niemanden weh, achtsamer Umgang mit Menschen, Tieren aber auch Gegenständen…).

Im Kinderhaus Kühlschruppe herrscht eine wertschätzende Atmosphäre in der mit Konflikten offen, ohne Verurteilung des Kindes (nicht das Kind, sondern manche Handlungen sind falsch) und im richtigen Maße begleitet werden um den Konflikt zu klären. Dies kommt vor allem zum Tragen, wenn zwischen den Konfliktparteien ein großes Machtgefälle durch Alter, kognitive- und körperliche Entwicklung herrscht. Die Pädagog:innen ziehen bei Grenzverletzungen klar Position.

Es ist wichtig, dass kein Kind allein gelassen wird. Wobei bei einer Grenzüberschreitung zwischen zwei Kindern zuerst das „Opfer“ die Aufmerksamkeit bekommt und der „Täter“ dazu angehalten wird, für das betreffende Kind Sorge zu tragen. Grenzüberschreitungen vom Kind ausgehend werden dokumentiert, im Team besprochen und entschieden welche Schritte (Elterngespräche, Projektarbeit, miteinbeziehen externer Fachberatung…) weiter eingeleitet werden müssen.

 

Öffnungszeiten

  • Mo - Fr7:30-16:00
  • Bringzeit7:30-08:30
  • Samstaggeschlossen
  • Sonntaggeschlossen

So finden Sie uns

  • Aidenbachstraße 108
    81379 München
  • 089-75 07 61 75
  • verein@kuehlschruppe.de
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